News

» 02.04.2020

Verlängerung Anträge FSBA al 25 April 2020

Sehr geehrte Kunden, hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Anträge, die bis zum 31. März beim bilateralen Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA) eingereicht worden sind, automatisch bis zum 25. April 2020 verlängert wurden.
Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen
Grüßen Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

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