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» 24.04.2020

Widerruf Aussetzung von Praktika

Sehr geehrter Kunde, untenstehend die Mitteilung der Abteilung Arbeit mit Bezug auf den Widerruf der Aussetzung der Praktika mit Wirkung ab dem 23.04.2020.
"Sehr geehrte Damen und Herren, 
Wir teilen Ihnen mit, dass der von Amts wegen erklärte Aussetzungszeitraum bezüglich der Praktika mit Wirkung ab heute, dem 23. April 2020 widerrufen ist.
Sämtliche ausgesetzte Praktika dürfen unter Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der geltenden hygienischen und sanitären Maßnahmen und Sicherheitsprotokolle zur Vermeidung der Krankheitsübertragung weiter durchgeführt werden.
Die aufnehmende Struktur entscheidet, ob das Projekt weitergeführt wird oder ausgesetzt bleibt.
Die eventuelle Weiterführung ist als neuer Antrag in ProPraktika einzugeben und wo vorgesehen über ProNotel2 anzumelden".


Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
de|it

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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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