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» 22.05.2020
Anspruch der Eltern von Kindern unter 14 Jahren auf „Smart Working“
Sehr geehrte Kunden,
hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass Arbeitnehmer/innen in der Privatwirtschaft mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren gemäß dem „Decreto Rilancio“ das Recht haben, bis zum Ende des Coronabedingten Ausnahmezustands (der derzeit bis zum 31.07.2020 gilt), agil, d.h. im Wege von „Smart Working“ zu arbeiten, unter der Voraussetzung, dass:
• der andere Elternteil der Familiengemeinschaft keine der für den Fall der Unterbrechung oder Beendigung der Arbeitstätigkeit vorgesehenen Maßnahmen zur Einkommensunterstützung in Anspruch nimmt oder nicht arbeitstätig ist.
• die Arbeitstätigkeit ihrer Art nach im Wege von „Smart Working“ erbracht werden kann.
Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Smart Working ist es möglich, auch die persönlichen IT-Geräte des Arbeitnehmers zu verwenden, sofern und soweit diese nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Auch in diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abzuschließen; der Arbeitgeber hat lediglich seine Informationspflichten zu erfüllen, wobei er auf die auf der INAIL-Website bereitgestellten Unterlagen zurückgreifen kann.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
• der andere Elternteil der Familiengemeinschaft keine der für den Fall der Unterbrechung oder Beendigung der Arbeitstätigkeit vorgesehenen Maßnahmen zur Einkommensunterstützung in Anspruch nimmt oder nicht arbeitstätig ist.
• die Arbeitstätigkeit ihrer Art nach im Wege von „Smart Working“ erbracht werden kann.
Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Smart Working ist es möglich, auch die persönlichen IT-Geräte des Arbeitnehmers zu verwenden, sofern und soweit diese nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Auch in diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abzuschließen; der Arbeitgeber hat lediglich seine Informationspflichten zu erfüllen, wobei er auf die auf der INAIL-Website bereitgestellten Unterlagen zurückgreifen kann.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG