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» 21.05.2020
Befristete Verträge: Vereinfachung er Bestimmungen im Covid-19-Notstand
Sehr geehrte Kunden,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass zwei der in letzter Zeit erlassenen Dringlichkeitsmaßnahmen die Regelung betreffend befristeter Verträge abgeändert haben. Das Umsetzungsgesetz zu dem „Cura Italia“-Dekret hat auch für diejenigen Arbeitgeber, welche aufgrund des epidemiologischen Notstandes wegen COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eingeführt, die bestehenden befristeten Verträge zu erneuern oder zu verlängern Das „Decreto Rilancio“ sieht nun die Möglichkeit vor, befristete Verträge bis zum 30. August 2020 auch ohne das Erfordernis eines Befristungsgrundes zu erneuern oder zu verlängern, allerdings beschränkt auf solche befristeten Verträge, die bereits am 23. Februar 2020 bestanden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar - STP KG
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