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» 14.05.2020
Betriebsinternes Protokoll COVID 19
Sehr geehrte Kunden,
wir erinnern Sie daran, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, ein betriebsinternes Protokoll zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sowie zur Verhinderung von Ansteckungen mit Covid-19 einzuführen (vgl. dazu bitte auch unser Rundschreiben vom 29.04.2020).
Bitte wenden Sie sich zur Ausarbeitung des entsprechenden Protokolls an Ihren Arbeitssicherheitsberater sowie an Ihren betreuenden Arbeitsmediziner.
Bitte wenden Sie sich zur Ausarbeitung des entsprechenden Protokolls an Ihren Arbeitssicherheitsberater sowie an Ihren betreuenden Arbeitsmediziner.
Die bei den Arbeitgeberverbänden Assoimprenditori Alto Adige / Unternehmerverband Südtirol, CNA/SHV oder LVH/APA eingeschriebenen Unternehmen sind zudem verpflichtet, die Gewerkschaften schriftlich über die erfolgte Ausarbeitung des Sicherheitsprotokolls zu unterrichten und dieses der Mitteilung beizufügen.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberverband, dessen Mitglied Sie sind.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberverband, dessen Mitglied Sie sind.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG