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» 27.05.2020
Hausangestellte: Verfahren zur Einreichung des Antrags auf die Entschädigung in Höhe von 500 Euro
Sehr geehrte Kunden,
mit Mitteilung Nr. 2184 vom 26. Mai 2020 hat das INPS darüber informiert, dass die mit dem Decreto Rilancio eingeführte Entschädigung für Hausangestellte nunmehr online beantragt werden kann.
Zudem hat das Institut auch die Modalitäten für die Einreichung und das Ausfüllen des entsprechenden Antrags aufgezeigt. Die Entschädigung wird für die Monate April und Mai 2020 gewährt und beträgt 500,- Euro pro Monat, wobei das INPS die Gesamtsumme für beide Monate zusammen auszahlt.
Der Antrag kann entweder online über das vom INPS bereit gestellte Portal oder über das Contact Center des Instituts eingereicht werden; möglich ist es auch, sich an die kostenlosen Dienste der Patronate zu wenden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
Zudem hat das Institut auch die Modalitäten für die Einreichung und das Ausfüllen des entsprechenden Antrags aufgezeigt. Die Entschädigung wird für die Monate April und Mai 2020 gewährt und beträgt 500,- Euro pro Monat, wobei das INPS die Gesamtsumme für beide Monate zusammen auszahlt.
Der Antrag kann entweder online über das vom INPS bereit gestellte Portal oder über das Contact Center des Instituts eingereicht werden; möglich ist es auch, sich an die kostenlosen Dienste der Patronate zu wenden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG