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» 10.06.2020
CCNL Metallindustrie: ab 1. Juni 2020 flexible Zusatzleistungen in Höhe von 200 Euro
Sehr geehrte Kunden,
im Nationalen Kollektivvertrag Metallindustrie vom 26. November 2016 (CCNL per i Dipendenti dalle Industrie metalmeccaniche private e della installazione di impianti ) wurden mit Wirkung zum 1. Juni 2017 Bestimmungen zur betrieblichen Wohlfahrt („welfare aziendale“) eingeführt, die verschiedene Zuwendungen und Leistungen in Form von Sachbezügen oder Spesenrückvergütungen zu Gunsten der Arbeitnehmer vorsehen.
Trotz des Auslaufens des Kollektivvertrages am 31. Dezember 2019 müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern aufgrund des Prinzips der Fortgeltung begünstigender Bestimmungen ab Juni 2020 Zusatzleistungen im Wert von 200 Euro zur Verfügung stellen, die bis zum 31. Mai 2021 entsprechend den vertraglich festgelegten Kriterien verwendet werden können.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas
Trotz des Auslaufens des Kollektivvertrages am 31. Dezember 2019 müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern aufgrund des Prinzips der Fortgeltung begünstigender Bestimmungen ab Juni 2020 Zusatzleistungen im Wert von 200 Euro zur Verfügung stellen, die bis zum 31. Mai 2021 entsprechend den vertraglich festgelegten Kriterien verwendet werden können.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas