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» 23.06.2020

Regelung des Jahresurlaubes 2020

Sehr geeherter Kunde,
hiermit möchten wir Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Gewährung des Jahresurlaubs erinnern:
- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr mindestens zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen, welcher auf entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin zusammenhängend gewährt werden sollte;
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem er angereift ist, beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag).
Innerhalb des 30/06/2020 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern dementsprechend die Möglichkeit geben, den im Laufe des Jahres 2018 angereiften und nicht beanspruchten Urlaub zu genießen. Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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