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» 31.07.2020
Beiträge für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung – Einreichfrist für die Anträge zum 31. August
Die Anträge um Gewährung eines Beitrages für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung müssen innerhalb 31. August an den Arbeitsservice übermittelt werden.
Wir ersuchen diesbezüglich Arbeitgeber, welche Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen, die informative Seite des Arbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen aufzusuchen:
http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1004880
http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1004880
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar