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» 24.09.2020

Beitragsbefreiung für Festanstellungen bis zum 31.12.2020

Das August-Dekret sieht bis zum 31. Dezember 2020 für diejenigen Arbeitgeber, die nicht dem Agrarsektor angehören und Mitarbeiter - mit Ausnahme von Lehrverträgen und Hausangestellten - mit unbefristetem Arbeitsvertrag einstellen, eine Befreiung von der Zahlung der zu ihren Lasten gehenden Sozialversicherungsbeiträgen für die Dauer von maximal 6 Monaten ab dem Datum der Einstellung vor.
Gleiches gilt für den Fall der Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Vertrag. 
Ausgenommen von der Beitragsbefreiung sind Arbeitnehmer, mit denen in den sechs Monaten vor der Einstellung bereits ein unbefristeter Vertrag mit demselben Unternehmen bestand. Die Befreiung ist auf 8.060,- € pro Jahr begrenzt und kann in entsprechend angepasstem Umfang monatlich beansprucht werden. 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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