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» 11.09.2020

Smart working und außerordentliche Freistellung für Eltern mit Kinder unter 14 Jahren, bei angeordneter Quarantäne der Kinder

Sehr geehrter Kunde, mit GD Nr. 111 vom 8. September 2020 wurde für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren die Möglichkeit eingeführt die Arbeitsleistung in Form von Smart Working zu erbringen, sofern das Kind in Folge eines Covid 19 Kontaktes in der Schule/Kindergarten von der Sanitätseinheit unter obligatorische Quarantäne gestellt wird und das Kind mit dem Elternteil zusammen wohnt.
Für den Fall, dass die Arbeitsleistung nicht in Form von Smart Working erbracht werden kann, besteht alternativ die Möglichkeit, dass ein Elternteil des Kindes, welches unter Quarantäne gestellt wird, eine außerordentliche Freistellung mit einer Vergütung von 50% zu Lasten des Inps beanspruchen kann.
Beide Maßnahmen können vom 9. September bis 31/12/2020 beansprucht werden.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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