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» 19.10.2020
Covid-19: Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmanns der Autonomen Provinz Bozen, in Kraft ab 19/10/2020
Sehr geehrte Kunden,
heute wurde die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 45 des Landeshauptmannes (vgl. Anlage) veröffentlicht, die strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vorsieht und mit heutigem Datum in Kraft tritt.
In den Unternehmen bleiben die bisherigen Regeln aufrecht, so wie sie auch im gemeinsamen Sicherheitsprotokoll festgelegt sind.
Die Verordnung empfiehlt aber jede Art von Sitzungen oder Versammlungen zu verschieben oder über Videokonferenz abzuhalten, um somit Menschenansammlungen zu vermeiden.
Es wird zudem die Schließung der Schankbetriebe, einschließlich Eisdielen und Konditoreien, innerhalb 23 Uhr angeordnet, jene der Speisebetriebe innerhalb 24 Uhr.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Allegato: ordinanza
Die Verordnung empfiehlt aber jede Art von Sitzungen oder Versammlungen zu verschieben oder über Videokonferenz abzuhalten, um somit Menschenansammlungen zu vermeiden.
Es wird zudem die Schließung der Schankbetriebe, einschließlich Eisdielen und Konditoreien, innerhalb 23 Uhr angeordnet, jene der Speisebetriebe innerhalb 24 Uhr.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Allegato: ordinanza