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» 29.10.2020

„Decreto Ristori“ am 28.10.2020 im Amtsblatt veröffentlicht

Im Amtsblatt Nr. 269 vom 28. Oktober 2020 wurde das Gesetzesdekret Nr. 137 vom 28. Oktober 2020 (das sogenannte "Decreto Ristori") veröffentlicht, welches "Weitere dringende Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes, der Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmen, Justiz und Sicherheit im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand wegen Covid-19" enthält.
Unter den für Arbeitgeber interessanten Maßnahmen finden sich die Folgenden: 
  • Verlängerung der Frist für die Einreichung des Modells 770/2020 bis zum 10. Dezember 2020; 
  • Verlägerung des Kurzarbeitergeldes (Cassa integrazione); 
  • Verlängerung des Verbotes von Entlassungen aus objektivem Grund bis zum 31. Januar 2021;
  • Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen, die kein Kurzarbeitergeld beanspruchen;
  • Aussetzung der Zahlungen von Sozialversicherungs- und Sozialbeiträgen sowie Versicherungsprämien für Arbeitnehmer von Unternehmen in den Wirtschaftssektoren, die von den neuen restriktiven Maßnahmen betroffen sind;
  • Entschädigunsgzahlungen für Saisonarbeiter in den Bereichen Tourismus, Thermal-/Spabetrieben und Kultur/Unterhaltung;
  • Grundeinkommen;
  • Befreiung von Beiträgen zugunsten der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur;
  • Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern der Sportbranche.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG

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