News

» 12.10.2020

Fahrtkostenpauschale: Keine steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten ohne Vorlage der entsprechenden Dokumentation

Die dem Arbeitnehmer entstandenen Fahrtkosten können nicht vom steuerpflichtigen Gehalt abgezogen werden, wenn kein Nachweis erbracht wird, dass die gefahrenen Kilometer zur Erreichung des Arbeitsplatzes erforderlich waren.
Dies hat das Kassationsgericht mit Beschluss Nr. 21597 vom 7. Oktober 2020 erklärt, in dem festgehalten wird, dass das Steuergesetz, das die Abzugsfähigkeit der Fahrtkostenpauschale vorsieht, streng auszulegen ist. 
Wenn der Arbeitnehmer also nicht zeitnah die entsprechenden Belege vorlegt, aus denen die Kosten für jede einzelne Fahrt hervorgehen, fällt die Pauschale unter das besteuerbare Einkommen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK