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» 12.10.2020
Fahrtkostenpauschale: Keine steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten ohne Vorlage der entsprechenden Dokumentation
Die dem Arbeitnehmer entstandenen Fahrtkosten können nicht vom steuerpflichtigen Gehalt abgezogen werden, wenn kein Nachweis erbracht wird, dass die gefahrenen Kilometer zur Erreichung des Arbeitsplatzes erforderlich waren.
Dies hat das Kassationsgericht mit Beschluss Nr. 21597 vom 7. Oktober 2020 erklärt, in dem festgehalten wird, dass das Steuergesetz, das die Abzugsfähigkeit der Fahrtkostenpauschale vorsieht, streng auszulegen ist.
Wenn der Arbeitnehmer also nicht zeitnah die entsprechenden Belege vorlegt, aus denen die Kosten für jede einzelne Fahrt hervorgehen, fällt die Pauschale unter das besteuerbare Einkommen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar STP KG