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» 27.11.2020

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter 2020: Berechnung Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage gewähren viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Sachleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.
Während freiwillige Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen, auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen, immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs-und einkommenssteuerpflichtig sind, gilt eine Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung für Sachleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen nur bis zu einem Höchstwert von Euro 516,46 (inkl. MwSt.).
Falls dieser Betrag allerdings im Laufe des Jahres überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.
Dabei ist es nicht mehr notwendig, dass die Sachleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden.
Es können auch nur einzelne Mitarbeiter diese Zuwendungen erhalten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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