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» 11.01.2021
Vaterschaftsfreistellung für das Jahr 2021
Sehr geehrter Kunde,
Für das Jahr 2021 haben die angestellten Väter Anrecht auf folgende Freistellungen:
- Zehn Pflichtvaterschaftstage, die auch an nicht zusammenhängenden Tagen innerhalb fünf Monaten nach der Geburt des Kindes genossen werden können;
- einen Tag freiwilliger Freistellung, wenn die Mutter auf einen Tag obligatorischer Mutterschaft verzichtet. Die Freistellungen gelten für die Kinder, die nach dem 01/01/2021 geboren bzw. adoptiert werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar