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» 23.02.2021

Gesetzesdekret zur Verlängerung des Reiseverbots zwischen den Regionen bis zum 27. März 2021 verabschiedet

Sehr geehrter Kunde,
mit der Pressemitteilung Nr. 2 des Ministerrates, die am 22. Februar 2021 auf der Website der Regierung veröffentlicht wurde, wurde die Verabschiedung eines neuen Gesetzesdekrets, das das Verbot des Wechsels zwischen verschiedenen Regionen oder autonomen Provinzen bis zum 27. März 2021 verlängert, veröffentlicht. Bewegungen und Fahrten, die durch nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse, Notsituationen, gesundheitliche Gründe oder die Rückkehr zum Wohnsitz oder Wohnort begründet sind, sind immer zulässig.
Darüber hinaus sieht das Gesetzesdekret folgende Regelungen vor:
• Ebenfalls bis zum 27.03.2021 ist es in den "roten Zonen" verboten, andere Privathäuser bzw. -wohnungen als das/die eigene aufzusuchen; vorbehaltlich des Bestehens von Arbeit-, Gesundheits- oder sonstiger dringender Gründe.
• In den "gelben Zonen" sind dagegen zwischen 5.00 und 22.00 Uhr Besuche von bis zu maximal 2 Personen in anderen Privathaushalten innerhalb derselben Region gestattet (wobei Kinder unter 14 Jahren, behinderte oder nicht selbständige Mitbewohner von der Zählung ausgeschlossen sind);  in den "orangefarbenen Zonen" lediglich innerhalb derselben Gemeinde. 
• In den "orangefarbenen Gebieten" ist für Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern auch das Verlassen der eigenen Gemeinde in einem Umkreis von 30 km ab der Gemeindegrenze gestattet.
 
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
 
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