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» 12.02.2021

Südtirol: Beitritt zum Solidaritätsfonds für Arbeitgeber, die bis zu 5 Arbeitnehmer beschäftigen

Sehr geehrter Kunde,
am 9. Februar 2021 wurde das territoriale Abkommen zur Ausweitung des bilateralen Solidaritätsfonds der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol auf Arbeitgeber mit bis zu 5 Beschäftigten unterzeichnet.
Letztere können ab dem 1. Januar 2021 dem Fonds beitreten, wobei der Beitritt:
• auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgen kann, wenn dies bis innerhalb 31. März 2021 beim NISF/INPS beantragt wird;
• für Arbeitgeber, die in den Bereichen Beherbergung und nicht Beherbergung, Handel, freiberufliche Berufe und Genossenschaften tätig sind, und die Mitglied derjenigen Verbände sind, die das territoriale Abkommen mit unterzeichnet haben, verpflichtend ist.
Der Beitritt ist nur Arbeitgebern gestattet, die mindestens 75% ihrer Arbeitnehmer in Produktionsstätten auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol beschäftigen.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
 
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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