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» 08.03.2021

Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 13 des Landeshauptmannes vom 05. Maerz 2021

Sehr geehrte Kunden,
soeben wurde die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 13 vom 5. März 2021 veröffentlicht (siehe Anhang). 
 
Ab Montag, 8. März und bis Sonntag, 14. März, zählen neben Mals, Schlanders, Partschins, Lana, Meran, Tirol, Schenna, Kuens, Riffian, St. Martin i.P., St. Leonhard i.P. und Moos i.P. auch Taufers im Münstertal, Glurns und Algund zu den "Sperrgemeinden" (für St. Pankraz gilt das hingegen nicht mehr). Beim Verlassen und Betreten dieser 15 Gemeinden ist künftig kein Antigentest mehr verpflichtend. Dennoch wird die kostenlose, vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Test-Tätigkeit fortgesetzt. 
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG

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