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» 15.03.2021
Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 14 des Landeshauptmannes vom 13. Maerz 2021
Sehr geehrte Kunden,
gestern wurde die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 14 vom 13. März 2021 veröffentlicht (siehe Anhang), welche Maßnahmen festlegt, die vom 15. März bis zum 6. April 2021 gültig sind.
Für die produktiven Tätigkeiten werden die aktuell geltenden regeln verlängert - diese Tätigkeiten dürfen demnach unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle alle weitergeführt werden.
Ab 22. März dürfen auch alle Einzelhandelstatigkeiten wieder aufgenommen werden, immer unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,