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» 22.03.2021
Stempelpflicht von Ausbildungs- und Orientierungspraktika
Mit dem in Anlage beigefügten Rundschreiben vom 19.03.2021 hat die Provinz Bozen mitgeteilt, dass Ausbildungs- und Orientierungspraktika ab dem 01.04.2021 mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen sind. Die Stempelmarke muss auf dem von allen Beteiligten unterzeichneten Praktikumsvertrag angebracht werden.
Das Rundschreiben nimmt zudem Bezug auf die der Gesetzgebung für Sommerpraktika. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Ausübung von Tätigkeiten geboten, die als gefährlich eingestuft werden, falls sie von minderjährigen Auszubildenden ausgeführt werden sollen: Hier ist vor Aufnahme der Praktikums eine entsprechende Genehmigung des Arbeitsinspektorats einzuholen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Allegato: circolare