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» 26.04.2021

Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 20 des Landeshauptmannes vom 23. April 2021

Sehr geehrter Kunde, mit der zu Ihrer Kenntnisnahme in Anlage beigefügten Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 20 vom 23. April 2021 wurden ab heutigem Montag, 26. April bis Samstag, 31. Juli 2021 neue Bestimmungen vorgesehen.
Demnach ist die Bewirtung von Restaurantgästen im Freien stets erlaubt. In Innenräumen sind sie nur gegen Nachweis der sogenannten „Grünen Passes“ zulässig, mit dem bescheinigt wird: A) ein vollständiger Impfstatus gegen SARS-Cov-2; B) eine überstandene SARS-Cov-2-Infektion; C) die Durchführung eines Tests zum Nachweis von SARS-Cov-2 mit negativem Ergebnis.
Ab diesem Montag werden diesbezüglich 80 Teststationen in 69 Gemeinden im Einsatz sein. Eine aktualisierte Übersicht über Stationen, Anmeldemöglichkeiten und Öffnungszeiten bietet das eigene Web-Portal des Landes Südtirol.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG

Anlage: ordinanza
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