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» 26.04.2021
"Dekret zur Wiedereröffnung": Vereinfachte Form des „Smart Working“ bis zum 31.07.2021 verlängert
"Dekret zur Wiedereröffnung": Vereinfachte Form des „Smart Working“ bis zum 31.07.2021 verlängert
Sehr geehrter Kunde,
im Amtsblatt Nr. 96 vom 22. April 2021 wurde das Gesetzesdekret Nr. 52 vom 22. April 2021 (sogenanntes "Wiedereröffnungsdekret") veröffentlicht, mit dem der epidemiologische Notstand wegen COVID-19 nochmals bis zum 31. Juli 2021 verlängert wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Bestimmungen über die vereinfachte Form des sog. „Smart Working“ bis zum 31.07.2021 verlängert.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
im Amtsblatt Nr. 96 vom 22. April 2021 wurde das Gesetzesdekret Nr. 52 vom 22. April 2021 (sogenanntes "Wiedereröffnungsdekret") veröffentlicht, mit dem der epidemiologische Notstand wegen COVID-19 nochmals bis zum 31. Juli 2021 verlängert wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Bestimmungen über die vereinfachte Form des sog. „Smart Working“ bis zum 31.07.2021 verlängert.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG