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» 30.04.2021

NISF/ INPS: Möglichkeit, ab dem 29.04.2021 bezahlte Freistellungen wegen Kindern, die von COVID-19 betroffen sind, online zu beantragen

Sehr geehrter Kunde, seit dem 29.04.2021 bietet das NISF/INPS Arbeitnehmer/innen der Privatwirtschaft, die Eltern minderjähriger Kinder sind, die Möglichkeit, Anträge auf bezahlte Freistellung wegen Kindern, die von COVID-19 betroffen sind, die sich wegen des Kontakts mit einem Infizierten in Quarantäne befinden, deren Präsenzunterricht ausgesetzt ist oder deren Kinderbetreuungsrichtung geschlossen ist, online auszufüllen und zu stellen.
Der entsprechende Antrag hat dabei ausschließlich telematisch über das Webportal des Instituts in dem Bereich  "Mutterschafts- und Elternurlaub für Arbeitnehmer, Selbständige, gestione separata" zu erfolgen; diejenigen Arbeitnehmer/innen, die über einen PIN / Spid-Code verfügen, müssen diesen verwenden; alle anderen können sich unter der grünen Nummer 803.164 (kostenlos über das Festnetz) oder über die Nummer 06 164.164 (über ein kostenpflichtiges Mobilfunknetz) an das das Contact Center des Instituts wenden oder die kostenfreie Unterstützung eines Patronats in Anspruch nehmen.
Das NISF/INPS hat zudem mitgeteilt, dass das gleiche Antragsverfahren genutzt werden kann, um die vom 1. Januar 2021 bis 12. März 2021 oder vom 13. März 2021 bis 28. April 2021 in Anspruch genommene Elternzeit in Freistellungen wegen COVID-19 umzuwandeln, indem die entsprechende Elternzeit mit den neuen Anträgen überschrieben wird, ohne sie gesondert stornieren zu müssen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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