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» 28.04.2021

Provinz Trient: Beiträge für die Arbeitseingliederung von behinderten, benachteiligten oder schwachen Menschen

Sehr geehrter Kunde, in dem Dokument der arbeitspolitischen Interventionen des XVI. Gesetzgebers der Autonomen Provinz Trient werden mit Intervention 3.4.1. verschiedene Beiträge für die Arbeitseingliederung benachteiligter Personen von privaten Arbeitgebern mit Rechtssitz oder Produktionsstätte/n in der Provinz Trient geschaffen.
Die betreffenden Arbeitnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben. Im Falle einer behinderten Person ist ihre Eintragung im entsprechenden Register der Provinz Trient erforderlich.
In Anlage übersenden wir Ihnen die Tabelle mit den Fällen, für die Beiträge bei der Einstellung verschiedener schwacher, benachteiligter oder behinderter Menschen vorgesehen sind.
Falls einer der dort genannten Fälle auf Ihr Unternehmen zutrifft, können Sie Ihren Antrag auf Gewährung des Beitrags mittels eines Formulars einreichen, das in Kürze auf der Website der Arbeitsagentur Trient zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Datum der unbefristeten Einstellung  / ab der Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Vertrag / ab Übernahme nach Beendigung einer Ausbildung oder innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages oder seiner Verlängerung eingereicht werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG

Anlage
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