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» 25.08.2021

Ab September 2021 Green Pass für Schulpersonal und bei der Nutzung von Transportmitteln verpflichtend

Sehr geehrter Kunde, mit Pressemitteilung vom 5. August 2021 hat der Ministerrat mitgeteilt, dass ab dem 1. September 2021:
• alle Mitarbeiter von Schulen und Universitäten sowie Studierende (die stichprobenartig kontrolliert werden können) im Besitz des grünen Passes sein müssen. Die Nichterfüllung dieser Bedingung gilt als ungerechtfertigte Abwesenheit. Ab dem fünften Tag der Abwesenheit wird das Arbeitsverhältnis ausgesetzt, wobei weder das Gehalt noch sonstige Entschädigungen mehr geschuldet sind. Darüber hinaus besteht in allen Einrichtungen des nationalen Bildungssystems die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (außer in den explizit angegebenen Ausnahmefällen), es sei denn, es nehmen nur geimpfte oder geheilte Schüler bzw. Studenten an den Lehrveranstaltungen teil. Für Personen mit Atemwegssymptomen oder einer Körpertemperatur über 37,5 ° sind der Zutritt zu sowie der Aufenthalt in den Bildungseinrichtungen verboten.
• Nur Personen mit einem grünen Pass haben Zugang zu Verkehrsmitteln und können zB die nachstehend angegebenen Transportmittel nutzen:
o Flugzeuge im gewerblichen sowie im Personenverkehr;
o Schiffe und Fähren, die für überregionale Verkehrsdienste verwendet werden, mit Ausnahme von Schiffen, die auf Seeverbindungen in der Straße von Messina verkehren;
o Züge, die auf InterCity-, InterCity Night- und Hochgeschwindigkeitsverbindungen eingesetzt werden;
o Busse zur Personenbeförderung, die kontinuierlich oder periodisch auf einer Strecke fahren, die mehr als zwei Regionen mittels vordefinierter Routen, Fahrplänen, Frequenzen und Preisen verbindet;
o Busse, die für Mietdienste mit Fahrer verwendet werden, mit Ausnahme von Bussen, die in zusätzlichen öffentlichen Nah- und Regionalverkehrsdiensten eingesetzt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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