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» 25.08.2021
Arbeitnehmer in Quarantäne wegen Kontakt mit Covid-19 – Infizierten gelten nicht mehr als krank
Sehr geehrter Kunde,
mit Mitteilung Nr. 2842/2021 vom 6. August 2021 hat das INPS daran erinnert, dass der Gesetzgeber - wie bereits in der Mitteilung Nr. 1667/2021 klargestellt wurde - für 2021 keine konkreten Zuweisungen mehr zum Schutz derjenigen Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden, vorsieht.
Vorbehaltlich eventueller Maßnahmen des Gesetzgebers kann das INPS die Sozialversicherung für Ereignisse im laufenden Jahr 2021 nicht anerkennen, mit der Folge, dass Arbeitnehmer, die aufgrund des Kontakts mit einem Covid-19-Infizierten in Quarantäne gezwungen werden, ohne Bezahlung suspendiert oder als beurlaubt angesehen werden. Diese Arbeitnehmer gelten nun nicht mehr als krankgeschrieben.
Auch in Bezug auf den Schutz besonders schwacher Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 des entsprechenden Art. 26, wird die Leistung für 2021 unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderrückstellungen (in Höhe von 282,1 Mio. €) nur bis zum 30. Juni 2021 gewährt, da auch diesbezüglich keine weiteren Verlängerungen vorgesehen sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Auch in Bezug auf den Schutz besonders schwacher Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 des entsprechenden Art. 26, wird die Leistung für 2021 unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderrückstellungen (in Höhe von 282,1 Mio. €) nur bis zum 30. Juni 2021 gewährt, da auch diesbezüglich keine weiteren Verlängerungen vorgesehen sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG