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» 20.09.2021
Green-pass-Pflicht für alle Angestellten im öffentlichen und privaten Sektor ab den 15.10.2021.
Sehr geehrte Kunden,
am 16.09.2021 hat die Regierung per Dekret die Ausweitung der Green-Pass-Pflicht für alle Angestellten im öffentlichen und privaten Sektor beschlossen.
Wir weisen u.a. auf folgende wichtige Punkte hin:
Die generelle Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz tritt mit 15. Oktober 2021 in Kraft. Das Dekret gilt bis 31. Dezember 2021. Ausgenommen sind nur jene Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen dürfen.
Die Pflicht gilt für alle Arbeitsplätze (von Büros bis hin zu Fabriken). Der Green Pass ist für den Zugang zum Arbeitsplatz erforderlich, Smart Working ist in jedem Fall immer möglich.
Für die Kontrollen ernennt das Unternehmen einen Beauftragten (z.B. Büroleiter/Vorarbeiter), der den Besitz des grünen Passes über die entsprechende App „Verifica C-19“ überprüft.
Arbeitnehmer, die ohne Green Pass zur Arbeit erscheinen, gelten als abwesend und verlieren ihr Recht auf Vergütung bis zur Vorlage des Green Passes.
In Betrieben mit bis zu 15 Mitarbeitern soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, den abwesenden Mitarbeiter vorübergehend zu ersetzen.
Wer versucht, sich unter Umgehung der Kontrollen an den Arbeitsplatz zu begeben, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Die generelle Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz tritt mit 15. Oktober 2021 in Kraft. Das Dekret gilt bis 31. Dezember 2021. Ausgenommen sind nur jene Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen dürfen.
Die Pflicht gilt für alle Arbeitsplätze (von Büros bis hin zu Fabriken). Der Green Pass ist für den Zugang zum Arbeitsplatz erforderlich, Smart Working ist in jedem Fall immer möglich.
Für die Kontrollen ernennt das Unternehmen einen Beauftragten (z.B. Büroleiter/Vorarbeiter), der den Besitz des grünen Passes über die entsprechende App „Verifica C-19“ überprüft.
Arbeitnehmer, die ohne Green Pass zur Arbeit erscheinen, gelten als abwesend und verlieren ihr Recht auf Vergütung bis zur Vorlage des Green Passes.
In Betrieben mit bis zu 15 Mitarbeitern soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, den abwesenden Mitarbeiter vorübergehend zu ersetzen.
Wer versucht, sich unter Umgehung der Kontrollen an den Arbeitsplatz zu begeben, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG