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» 29.11.2021
Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 36 des Landeshauptmannes vom 26.November 2021
Sehr geehrte Kunden,
mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes 36/2021 (im Anhang) wurden die restriktiveren Maßnahmen für "rote" Gemeinden ab heute und bis einschließlich 5. Dezember 2021 auf weitere 16 Gemeinden ausgeweitet
(Welsberg-Taisten, Villanders, Prad am Stilfser Joch, Latsch, Laas, Tirol, Sand in Taufers, Mühlwald, Percha, St. Martin in Passeier, Wolkenstein in Gröden, Völs am Schlern, Ahrntal, Tscherms, Gais und Mals). Auch für die mit Dringlichlkeitsmaßnahme 34/2021 definierten roten Gemeinden gelten die Regeln nur mehr bis 5. und nicht mehr bis zum 6. Dezember.
In diesen Gemeinden sind Bewegungen aus Arbeitsgründen weiterhin immer erlaubt (Eigenerklärung). In den Unternehmen kommt das gemeinsame Sicherheitsprotokoll vollinhaltlich zur Anwendung (siehe letzte aktualisierte Fassung vom 6. April 2021). In Bezug auf die Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen bedeutet dies, dass für produktive Tätigkeiten weiterhin die chirurgische Maske verwendet werden kann. Innerhalb der Handelsbetriebe müssen sowohl die Kunden als auch das Personal eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen.
Wir informieren auch, dass am 26. November das Gesetzesdekret 172/2021 im Amtsblatt veröffentlicht worden und am 27. November in Kraft getreten ist. Darin wird die Gültigkeit des Grünen Passes von 12 auf 9 Monate reduziert. Ebenfalls wird der Super-Green-Pass (2G - genesen oder geimpft) für einige Bereiche eingeführt. Der Super-Green Pass findet in weißen Zonen ab 6. Dezember und in gelben Zonen ab sofort Anwendung.
Am Arbeitsplatz und auch in den Betriebsmensen ist weiterhin der "normale" Green Pass (3G) gültig. Die Gültigkeitsdauer der Tests wurde nicht verändert (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Anlage
In diesen Gemeinden sind Bewegungen aus Arbeitsgründen weiterhin immer erlaubt (Eigenerklärung). In den Unternehmen kommt das gemeinsame Sicherheitsprotokoll vollinhaltlich zur Anwendung (siehe letzte aktualisierte Fassung vom 6. April 2021). In Bezug auf die Anwendung der persönlichen Schutzausrüstungen bedeutet dies, dass für produktive Tätigkeiten weiterhin die chirurgische Maske verwendet werden kann. Innerhalb der Handelsbetriebe müssen sowohl die Kunden als auch das Personal eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen.
Wir informieren auch, dass am 26. November das Gesetzesdekret 172/2021 im Amtsblatt veröffentlicht worden und am 27. November in Kraft getreten ist. Darin wird die Gültigkeit des Grünen Passes von 12 auf 9 Monate reduziert. Ebenfalls wird der Super-Green-Pass (2G - genesen oder geimpft) für einige Bereiche eingeführt. Der Super-Green Pass findet in weißen Zonen ab 6. Dezember und in gelben Zonen ab sofort Anwendung.
Am Arbeitsplatz und auch in den Betriebsmensen ist weiterhin der "normale" Green Pass (3G) gültig. Die Gültigkeitsdauer der Tests wurde nicht verändert (Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Anlage