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» 23.11.2021
Einheitliches Kindergeld ab 01.03.2022: Ministerrat billigt Dekret
Sehr geehrter Kunde,
mit Pressemitteilung vom 18. November 2021 hat der Ministerrat bekannt gegeben, dass er das Gesetzesdekret zur Einführung des einheitlichen allgemeinen Kindergeldes gebilligt hat.
Die monatliche Unterstützung wird Familien gewährt
- auf der Grundlage des ISEE;
- für jedes unterhaltsberechtigte minderjährige Kind, beginnend ab dem 7. Monat der Schwangerschaft;
- bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch für jedes unterhaltsberechtigte erwachsene Kind bis zum Alter von 21 Jahren.
Erhöhungen sind vorgesehen für behinderte Kinder, Mütter unter 21 Jahren und Familien mit vier oder mehr Kindern.
Das einheitliche Kindergeld ersetzt dabei die Steuerabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder, die Familienbeihilfe, den Kinderbonus und die Geburtenzulage.
Der Antrag muss ab dem 1. Januar 2022 auf telematischem Wege beim NISF/INPS oder bei den Patronaten eingereicht werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
- auf der Grundlage des ISEE;
- für jedes unterhaltsberechtigte minderjährige Kind, beginnend ab dem 7. Monat der Schwangerschaft;
- bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch für jedes unterhaltsberechtigte erwachsene Kind bis zum Alter von 21 Jahren.
Erhöhungen sind vorgesehen für behinderte Kinder, Mütter unter 21 Jahren und Familien mit vier oder mehr Kindern.
Das einheitliche Kindergeld ersetzt dabei die Steuerabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder, die Familienbeihilfe, den Kinderbonus und die Geburtenzulage.
Der Antrag muss ab dem 1. Januar 2022 auf telematischem Wege beim NISF/INPS oder bei den Patronaten eingereicht werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG