News
» 23.12.2021
Einstellung von behinderten Menschen, Neuigkeiten zur Beitragsbefreiung und Sanktionen ab 01.01.2022
Lieber Kunde,
ab dem 1. Januar 2022:
- wird der vom Arbeitgeber zu zahlende Freistellungsbeitrag für jeden behinderten Arbeitnehmer, der nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt wird, auf 39,21 € pro Tag angepasst;
- Die Sanktionen für die verspätete Übermittlung des Informationsblatts, aus dem die Gesamtzahl der Beschäftigten, die Anzahl und die Namen der für die Quote der verpflichtend zu beschäftigenden Behinderten in Frage kommenden Arbeitnehmer sowie die verfügbaren Arbeitsplätze und Aufgaben hervorgehen, werden auf 702,43 € und für jeden weiteren Tag der Verspätung auf 34,02 € angepasst.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
- Die Sanktionen für die verspätete Übermittlung des Informationsblatts, aus dem die Gesamtzahl der Beschäftigten, die Anzahl und die Namen der für die Quote der verpflichtend zu beschäftigenden Behinderten in Frage kommenden Arbeitnehmer sowie die verfügbaren Arbeitsplätze und Aufgaben hervorgehen, werden auf 702,43 € und für jeden weiteren Tag der Verspätung auf 34,02 € angepasst.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG