News

» 16.12.2021

Sperrung von Unternehmen ohne Risikobewertungsdokument

Sehr geehrter Kunde, für den Fall, dass das Arbeitsinspektorat feststellt, dass das "Dokument zur Risikobewertung" nicht erstellt wurde, wird die Sperrung der Tätigkeit des Unternehmens angeordnet.
Falls das Dokument nur deshalb nicht vorgelegt werden kann, weil er an einem anderen Ort aufbewahrt wird (z. B. beim Berater für Arbeitssicherheit), wird die Sperre bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages aufgeschoben: innerhalb dieser Frist hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Dokument vorzulegen und so die Aussetzung der Unternehmenstätigkeit zu vermeiden. Dies geht aus dem Rundschreiben 4/2021 des Nationalen Arbeitsinspektorats hervor, das Anweisungen zur Aussetzung von Geschäftstätigkeiten nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 146/2021 enthält, in welchem neue Hypothesen über "schwerwiegende Verstöße" gegen die Arbeitssicherheit aufgestellt wurden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK