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» 16.12.2021
Sperrung von Unternehmen ohne Risikobewertungsdokument
Sehr geehrter Kunde,
für den Fall, dass das Arbeitsinspektorat feststellt, dass das "Dokument zur Risikobewertung" nicht erstellt wurde, wird die Sperrung der Tätigkeit des Unternehmens angeordnet.
Falls das Dokument nur deshalb nicht vorgelegt werden kann, weil er an einem anderen Ort aufbewahrt wird (z. B. beim Berater für Arbeitssicherheit), wird die Sperre bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages aufgeschoben: innerhalb dieser Frist hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Dokument vorzulegen und so die Aussetzung der Unternehmenstätigkeit zu vermeiden. Dies geht aus dem Rundschreiben 4/2021 des Nationalen Arbeitsinspektorats hervor, das Anweisungen zur Aussetzung von Geschäftstätigkeiten nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets 146/2021 enthält, in welchem neue Hypothesen über "schwerwiegende Verstöße" gegen die Arbeitssicherheit aufgestellt wurden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar STP KG