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» 16.12.2021
Verlängerung des Ausnahmezustands bis zum 31. März 2022
Geschätzter Kunde,
mit Pressemitteilung vom 14. Dezember 2021 hat der Ministerrat bekannt gegeben, dass er ein Gesetzesdekret verabschiedet hat, welches die Verlängerung des nationalen Notstands und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie bis zum 31. März 2022 vorsieht.
Das Dekret besagt auch, dass die Vorschriften über die Verwendung des Grünen Passes und des Erweiterten Grünen Passes sowie über kostenlose und ermäßigte Antigen-Schnelltests weiterhin in Kraft bleiben. Schließlich verlängert das Dekret bis zum 31. März 2022 die Regelung, dass der „Super Green Pass“ auch in der weißen Zone für Aktivitäten verwendet werden muss, die in der gelben Zone Einschränkungen unterfallen würden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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