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» 10.01.2022
Covid-19, Dringlichkeitsverordnung Nr. 1 des Landeshauptmannes vom 05. Januar 2022
Sehr geehrte Kunden
die Regierung hat am 5. Jänner ein Gesetzesdekret verabschiedet, in dem die Impfpflicht für alle Über-50-Jährige vorgesehen ist.
Am Arbeitsplatz ist für alle Über-50-Jährige der 2G-Nachweis ab 15. Februar Pflicht.
Das Gesetzesdekret weitet zudem ab 1. Februar 2022 den Green Pass (3 G) für den Zugang zu Dienstleistungen an der Person, öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzämtern sowie Handelstätigkeiten aus (Ausnahmen, z.B. für den Lebensmittelbereich oder die Apotheken, werden noch bestimmt).
Die Pressemitteilung des Ministerrates ist im Anhang. Wir werden über diese Neuigkeiten genauer informieren, sobald das Gesetzesdekret im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Wir weisen auch darauf hin, dass mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 1/2022 (im Anhang) die staatlichen Bestimmungen zur 2G-Pflicht für weitere Bereiche auch in Südtirol übernommen werden. Ab 10. Jänner und bis zum 31. März 2022 gilt die 2G-Bescheinigung u.a. auch für den Zugang zu Hotels und Beherbergungsbetriebe, Gastronomie im Innen- und Außenbereich sowohl am Tisch als auch an der Theke, Messen, Tagungen und Kongresse.
In Mensen und Kantinen und für durchgehende Cateringdienste reicht weiterhin der einfache Green Pass aus (3G), ebenso wie für die Teilnahme an privaten Fortbildungskursen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Anlage 1 Anlage 2
Das Gesetzesdekret weitet zudem ab 1. Februar 2022 den Green Pass (3 G) für den Zugang zu Dienstleistungen an der Person, öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzämtern sowie Handelstätigkeiten aus (Ausnahmen, z.B. für den Lebensmittelbereich oder die Apotheken, werden noch bestimmt).
Die Pressemitteilung des Ministerrates ist im Anhang. Wir werden über diese Neuigkeiten genauer informieren, sobald das Gesetzesdekret im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Wir weisen auch darauf hin, dass mit Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 1/2022 (im Anhang) die staatlichen Bestimmungen zur 2G-Pflicht für weitere Bereiche auch in Südtirol übernommen werden. Ab 10. Jänner und bis zum 31. März 2022 gilt die 2G-Bescheinigung u.a. auch für den Zugang zu Hotels und Beherbergungsbetriebe, Gastronomie im Innen- und Außenbereich sowohl am Tisch als auch an der Theke, Messen, Tagungen und Kongresse.
In Mensen und Kantinen und für durchgehende Cateringdienste reicht weiterhin der einfache Green Pass aus (3G), ebenso wie für die Teilnahme an privaten Fortbildungskursen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Anlage 1 Anlage 2