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» 11.01.2022

Einheitliche und allumfassende Familienzulage ab 01.03.2022in Kraft

Sehr geehrter Kunde, Im Amtsblatt Nr. 309 vom 30. Dezember 2021 wurde die Gesetzesverordnung Nr. 230 vom 21. Dezember 2021 veröffentlicht, die in Umsetzung der der Regierung durch das Gesetz Nr. 46/2021 übertragenen Befugnis die einheitliche und allgemeine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder ab dem 1. März 2022 festlegt.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die wirtschaftliche Leistung, die den Familien auf monatlicher Basis für den Zeitraum zwischen März eines jeden Jahres und Februar des darauffolgenden Jahres entsprechend der wirtschaftlichen Lage des familiären Haushalts auf der Grundlage des ISEE gemäß dem Erlass des Ministerpräsidenten Nr. 159/2013 gewährt wird. Der Antrag auf die einmalige Zulage kann ab dem 1. Januar 2022 gestellt werden. Am 30. Dezember 2021 hat das NISF/INPS seinerseits die ersten Klarstellungen in Form von Anweisungen, einem Vermerk und einigen FAQs veröffentlicht.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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