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» 11.01.2022
INAIL: Selbstveranlagung 2021/2022, Frist 16.02.2022
Geschätzter Kunde,
mit der Nachricht Nr. 14185 vom 29. Dezember 2021 hat das INAIL die operativen Anweisungen für die Selbstveranlagung 2021/2022, insbesondere in Bezug auf die Beitragssenkungen, bekannt gegeben, und hat die seitens der Arbeitgeber einzuhaltenden Fristen und vorzunehmenden Obliegenheiten zusammengefasst.
Unbeschadet der Frist des 16. Februar 2022 für die Zahlung der Selbstveranlagungsprämie in Form eines Pauschalbetrags oder der ersten Rate im Falle einer Ratenzahlung endet die Frist für die Einreichung der Erklärungen über die im Jahr 2021 tatsächlich gezahlten Löhne am 28. Februar 2022.
Die im Zusammenhang mit der Selbstveranlagung 2021/2022 zu verwendenden telematischen Dienste sind seit dem 4. Januar 2022 unter www.inail.it verfügbar.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Die im Zusammenhang mit der Selbstveranlagung 2021/2022 zu verwendenden telematischen Dienste sind seit dem 4. Januar 2022 unter www.inail.it verfügbar.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG