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» 11.01.2022
NISF/ INPS: Verlängerung der "Vergüteten Freistellung arbeitender Eltern wegen SARS CoV-2" bis zum 31. März 2022
Sehr geehrter Kunde,
mit Mitteilung Nr. 74 vom 8. Januar 2022 informiert das NISF/INPS darüber, dass Art. 17 des DL Nr. 221/2021 die Frist für die Inanspruchnahme der " Vergüteten Freistellung arbeitender Eltern wegen SARS CoV-2"
für Eltern mit an SARS-CoV-2 erkrankten Kindern sowie mit Kindern, die sich in Kontaktquarantäne befinden oder deren Unterrichts- oder Erziehungsaktivitäten ausgesetzt sind oder deren Kindertagesstätten geschlossen sind, für die Betreuung ihrer Kinder unter 14 Jahren bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Die Freistellung gilt dabei jeweils für den Zeitraum, der ganz oder teilweise der Dauer der SARS-CoV-2-Infektion, der Dauer der Kontaktquarantäne des Kindes, unabhängig davon, wo sie stattgefunden hat, beziehungsweise der Dauer der Aussetzung der Unterrichtstätigkeit in der Schule oder der Schließung der Kindertagesstätte entspricht.
Die bereits in der Mitteilung Nr. 4564 vom 21. Dezember 2021 enthaltenen Anweisungen zur Einreichung von Anträgen auf die "Vergütete Freistellung wegen SARS CoV-2" für Arbeitnehmer/innen, die Eltern minderjähriger Kinder sind, werden ebenfalls bestätigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Die bereits in der Mitteilung Nr. 4564 vom 21. Dezember 2021 enthaltenen Anweisungen zur Einreichung von Anträgen auf die "Vergütete Freistellung wegen SARS CoV-2" für Arbeitnehmer/innen, die Eltern minderjähriger Kinder sind, werden ebenfalls bestätigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG

