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» 21.03.2022
Covid-19: Ausnahmezustand endet
Sehr geehrter Kunde
mit Pressemitteilung Nr. 67 vom 17. März 2022 hat der Ministerrat die Verabschiedung eines Gesetzesdekrets bekannt gegeben, mit dem dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie infolge der Aufhebung des Ausnahmezustands getroffen werden. Im Einzelnen ist in dem Dekret folgendes vorgesehen:
- Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, wie z. B. in Verkehrsmitteln und an Orten, an denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden, wird nochmals bis zum 30. April verlängert. Am Arbeitsplatz soll es ausreichen, einen Schutz der Atemwege zu tragen;
- Das System der verschiedenen Farbzonen endet;
- Auslastung der Sportanlagen: Rückkehr zu 100 % im Freien und in der Halle ab 1. April;
- Protokolle und Leitlinien: Eventuelle Protokolle und Leitlinien werden auf Anordnung des Gesundheitsministeriums erlassen.
Der wegen Covid-19 verhängte Ausnahmezustand endet am 31. März. Ab dem 1. April wird es für alle, auch für die über 50-Jährigen, möglich sein, mit dem Basis Green Pass - für den die Verpflichtung ab dem 1. Mai aufgehoben wird - Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten. Die Impfpflicht bleibt bis zum 31. Dezember 2022 bestehen, wobei ungeimpfte Angehörige der Gesundheitsberufe und Arbeitnehmer in Krankenhäusern und Altersheimen von der Arbeit suspendiert bleiben.
Die Möglichkeit des vereinfachten Smart Workings wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, und ab dem 1. April gelten die gleichen Quarantänevorschriften für alle, ohne Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Personen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
- Das System der verschiedenen Farbzonen endet;
- Auslastung der Sportanlagen: Rückkehr zu 100 % im Freien und in der Halle ab 1. April;
- Protokolle und Leitlinien: Eventuelle Protokolle und Leitlinien werden auf Anordnung des Gesundheitsministeriums erlassen.
Der wegen Covid-19 verhängte Ausnahmezustand endet am 31. März. Ab dem 1. April wird es für alle, auch für die über 50-Jährigen, möglich sein, mit dem Basis Green Pass - für den die Verpflichtung ab dem 1. Mai aufgehoben wird - Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten. Die Impfpflicht bleibt bis zum 31. Dezember 2022 bestehen, wobei ungeimpfte Angehörige der Gesundheitsberufe und Arbeitnehmer in Krankenhäusern und Altersheimen von der Arbeit suspendiert bleiben.
Die Möglichkeit des vereinfachten Smart Workings wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, und ab dem 1. April gelten die gleichen Quarantänevorschriften für alle, ohne Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Personen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG