News

» 28.03.2022

COVID-19: Maßnahmen zur Beendigung des Ausnahmezustands im Amtsblatt veröffentlicht

Sehr geehrter Kunde, im Amtsblatt Nr. 70 vom 24. März 2022 wurde das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 24. März 2022 veröffentlicht, das "Dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der COVID-19-Epidemie infolge der Aufhebung des Ausnahmezustands" enthält.
Nachstehend sind einige Maßnahmen aufgeführt, die für Arbeitgeber von Interesse sind:
  • Verlängerung des Smart Working und der Gesundheitsüberwachung von besonders gefährdeten Arbeitnehmern bis zum 30. Juni 2022;
  • bis zum 30. April 2022 haben Arbeitnehmer über 50 Jahre nur mit einem Basis-GreenPass Zugang zu ihren Arbeitsplätzen;
  • bis zum 30. April 2022 ist das Tragen von FFP2-Atemschutzmasken für die Nutzung bestimmter Verkehrsmittel und bei der Teilnahme an öffentlich zugänglichen Veranstaltungen (Theater, Kinos, Clubs usw.) vorgeschrieben;
  • es werden die Fälle abgeändert, in denen der Besitz eines Basis- oder erweiterten grünen Passes erforderlich ist;
  • ab dem 1. April 2022 gilt die Regelung der Selbstüberwachung für Personen, die Kontakt zu positiv Getesteten hatten.
Das Dekret ist ab dem 25. März 2022, in Kraft.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK