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» 30.03.2022
Meldung gelegentlicher selbständiger Mitarbeit - ab 28.03.2022 neue Anwendung verfügbar
Sehr geehrter Kunde,
Mit Mitteilung Nr. 573 vom 28. März 2022 hat das Nationale Arbeitsinspektorat darüber informiert, dass ab dem 28. März 2022 auf dem Portal Servizi Lavoro des Arbeitsministeriums die neue - über SPID und CIE zugängliche – Anwendung verfügbar ist, die es ermöglicht, die verpflichtende Meldung von gelegentlichen selbständigen Arbeitsverhältnissen gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008 vorzunehmen.
Das Modell ermöglicht die Auswahl von drei verschiedenen Angaben betreffend den Zeitraum der Mitarbeit: innerhalb von 7 Tagen, innerhalb von 15 Tagen und innerhalb von 30 Tagen. Wie bereits in der Mitteilung Nr. 29/2022 erläutert, ist eine erneute Meldung erforderlich, wenn die Arbeiten oder Dienstleistungen nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens abgeschlossen werden.
Bis zum 30. April 2022 ist es noch möglich, die betreffende Mitteilung per E-Mail zu machen. Ab dem 1. Mai 2022 wird jedoch der einzige gültige Modus für die Erfüllung dieser Verpflichtung die Nutzung des vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellten telematischen Kanals sein. Mitteilungen, die per E-Mail direkt an die Büros der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörden gerichtet werden, werden dann nicht als gültig angesehen - und daher mit Sanktionen belegt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Bis zum 30. April 2022 ist es noch möglich, die betreffende Mitteilung per E-Mail zu machen. Ab dem 1. Mai 2022 wird jedoch der einzige gültige Modus für die Erfüllung dieser Verpflichtung die Nutzung des vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellten telematischen Kanals sein. Mitteilungen, die per E-Mail direkt an die Büros der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörden gerichtet werden, werden dann nicht als gültig angesehen - und daher mit Sanktionen belegt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG