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» 25.03.2022

Mitteilungspflicht für Gelegentliche selbständige Mitarbeit : neue Anwendung ab 28. März

mit Nachricht vom 24. März 2022 hat das Arbeitsministerium darüber informiert,
dass im Zusammenhang mit der obligatorischen Meldung von Gelegenheits-Selbstständigkeitsverhältnissen, die durch Art. 13 des Gesetzes Nr. 146/2021 eingeführt wurde, ab Montag, den 28. März 2022, um 10:00 Uhr, eine neue Anwendung auf Servizi Lavoro zur Verfügung stehen wird, die für Arbeitgeber und qualifizierte Personen über SPID und CIE zugänglich ist.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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