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» 24.03.2022

Nachlass der NISF/INPS-Beiträge für Arbeitnehmer in Höhe von 0,80 %

Sehr geehrter Kunde, mit Rundschreiben Nr. 43 vom 22.03.2022, Nr. 43, hat das NISF/INPS Erläuterungen betreffend die Senkung der seitens der Arbeitnehmer geschuldeten Beiträge um 0,80 % veröffentlicht, die vom 1.01.2022 bis zum 31.12.2022 für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Auszubildenden, mit Ausnahme von Hausangestellten, gilt.
Die Leistung gilt für bestehende Arbeitsverhältnisse und solche, die im Jahr 2022 begründet werden, bei denen der steuerpflichtige (sozialversicherungspflichtige) Monatslohn 2.692,00 € nicht übersteigt. Wird dieser Wert überschritten, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Beitragsermäßigung.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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