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» 12.04.2022

Regionaler Zuschlag auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen (Regionaler IRPEF-Zuschlag) der Autonomen Provinz Bozen

Sehr geehrter Kunde, der Satz des regionalen Zuschlags auf die IRPEF für den Steuerzeitraum 2022 wird wie folgt berechnet:
EINKOMMEN                                                                   STEUERSATZ 2022
Bis zu 15.000 Euro                                                           1,23%.
Mehr als 15.000 Euro und bis zu 28.000 Euro                 1,23%.
Mehr als 28.000 Euro und bis zu 50.000 Euro                 1,23%
Über 50.000 Euro                                                             1,73%
 
Ab  dem Steuerjahr 2022 steht allen Steuerpflichtigen zur Bestimmung des Regionalzuschlages auf die Einkommensteuer ein Abzug von der geschuldeten Steuer in Höhe von 430,50 Euro zu. Für die besteuerbaren Einkommen zur Berechnung der Einkommensteuer der natürlichen Personen über 50.000,00 Euro, gilt über die vorgenannte Begünstigung (in Höhe von 430,50 €) ein weiterer Abzugsbetrag, der sich aus dem aus dem Betrag von 125,00 Euro, multipliziert mit dem Verhältnis zwischen den um 50.000,00 Euro verminderten besteuerbaren Einkommen und dem Betrag von 25.000,00 Euro ergibt.
Der abziehbare Höchstbetrag beträgt dabei jedenfalls 125,00 Euro.
Schließlich wird die Bestimmung bestätigt, wonach Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen für die Zwecke des IRPEF-Regionalzuschlags von höchstens 70.000 € und mit steuerlich unterhaltsberechtigten Kindern Anspruch auf einen Abzug von dem für den IRPEF-Regionalzuschlag geschuldeten Betrag in Höhe von 252,00 € für jedes zu Lasten leben Kind im Verhältnis zu dem Prozentsatz und den Monaten der Unterhaltspflicht haben. Die Steuerabzüge sind mit den zuvor genannten Abzügen (430,50 € und weitere 125 €) kumulierbar, können jedoch in keinem Fall zu einem Steuerguthaben führen.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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