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» 12.04.2022
Zweijährlicher Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: Frist 30.09.2022
Sehr geehrter Kunde,
mit der Mitteilung vom 4. April 2022 informiert das Arbeitsministerium über die Unterzeichnung des interministeriellen Erlasses vom 29. März 2022, in dem die Modalitäten für die Erstellung des Zweijahresberichts über die Situation der männlichen und weiblichen Beschäftigten in öffentlichen und privaten Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten festgelegt sind.
Die betroffenen Unternehmen müssen den Bericht bis spätestens 30. September 2022 ausschließlich auf telematischem Wege über das Portal des Arbeitsministeriums (https://servizi.lavoro.gov.it) erstellen.
Der Arbeitgeber muss den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern eine Kopie des Berichts zusammen mit der Empfangsbestätigung zukommen lassen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Der Arbeitgeber muss den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern eine Kopie des Berichts zusammen mit der Empfangsbestätigung zukommen lassen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen.
Studio Kaspar STP KG