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» 27.05.2022
Bestätigung der Selbstkündigung /der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Formular zur Beantragung eines Online-Gesprächs verfügbar
Sehr geehrter Kunde,
berufstätige Mütter und Väter von Kindern bis zu 3 Jahren sind verpflichtet, ihre Kündigung sowie die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsinspektorat zu bestätigen.
Nachdem der Notstand wegen Covid-19 zwischenzeitlich beendet wurde, kann nun nicht mehr das Online-Antragsformular zur Bestätigung von Selbstkündigungen/einvernehmlichen Beendigungen anstelle des direkten Gesprächs mit dem Mitarbeiter des zuständigen Arbeitsinspektorats verwendet werden.
Allerdings ist es jetzt möglich, das Gespräch mit der Behörde auch "aus der Ferne" zu führen, wobei ein spezielles Antragsformular zu verwenden ist, das online zur Verfügung gestellt wird. Dieses ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist zusammen mit einem gültigen Ausweis (der auch beim Online-Gespräch vorzulegen ist) und dem datierten und unterzeichneten Kündigungsschreiben bzw. der einvernehmlichen Vertragsaufhebung per E-Mail an das zuständige Arbeitsinspektorat zu senden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
Allerdings ist es jetzt möglich, das Gespräch mit der Behörde auch "aus der Ferne" zu führen, wobei ein spezielles Antragsformular zu verwenden ist, das online zur Verfügung gestellt wird. Dieses ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist zusammen mit einem gültigen Ausweis (der auch beim Online-Gespräch vorzulegen ist) und dem datierten und unterzeichneten Kündigungsschreiben bzw. der einvernehmlichen Vertragsaufhebung per E-Mail an das zuständige Arbeitsinspektorat zu senden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG