News
» 11.05.2022
Die Lohnabrechnung muss dem Arbeitnehmer immer ausgehändigt werden
Sehr geehrter Kunde,
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnung (oder den Lohnzettel) gleichzeitig mit der monatlichen Lohnzahlung - per Banküberweisung oder auf andere nachvollziehbare Weise - zuzustellen (Gesetz Nr. 4/1953). Diese Verpflichtung kann durch die Aushändigung des "LUL" (Libro Unico del Lavoro) ersetzt werden, wie in Artikel 39 Absatz 7 des Gesetzesdekrets 112/2008 vorgesehen.
Die News auf dieser Website sind unseren Kunden vorbehalten!
Bitten melden Sie sich mit Ihren Daten im Kundenbereich an, um die Inhalte vollständig anzuzeigen.
Bitten melden Sie sich mit Ihren Daten im Kundenbereich an, um die Inhalte vollständig anzuzeigen.