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» 08.06.2022
Hausangestellte: einmalige Beihilfe gemäß Unterstützungsdekret "Decreto Aiuti“
Sehr geehrte Familien,
hiermit informieren wir Sie, dass am 18/05/2022 das sog. „Decreto Aiuti" in Kraft getreten ist, mit dem die Regierung eine einmalige Prämie von 200,00 € für eine Vielzahl von Personen, darunter auch Hausangestellte (Pflegekräfte, Haushaltshilfen und Babysitter), eingeführt hat.
Um die 200,00 € Prämie zu erhalten, müssen Hausangestellte am 18/05/2022 ein oder mehrere aktive Arbeitsverhältnisse im Haushalt gehabt haben.
Um die Zulage zu erhalten, müssen die anspruchsberechtigten Hausangestellten einen Antrag über das Patronat einreichen, die Auszahlung erfolgt dann im Juli 2022 direkt über das NISF/INPS.
Die einmalige Beihilfe von 200,00 stellt kein Einkommen dar und wird daher nicht besteuert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, den Antrag zu stellen, da das NISF/ INPS die entsprechenden operativen Anweisungen noch nicht veröffentlicht hat. Wir raten Ihnen jedoch, ihren Hausangestellten mitzuteilen, sich mit dem Patronat in Verbindung zu setzen, um einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Um die Zulage zu erhalten, müssen die anspruchsberechtigten Hausangestellten einen Antrag über das Patronat einreichen, die Auszahlung erfolgt dann im Juli 2022 direkt über das NISF/INPS.
Die einmalige Beihilfe von 200,00 stellt kein Einkommen dar und wird daher nicht besteuert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, den Antrag zu stellen, da das NISF/ INPS die entsprechenden operativen Anweisungen noch nicht veröffentlicht hat. Wir raten Ihnen jedoch, ihren Hausangestellten mitzuteilen, sich mit dem Patronat in Verbindung zu setzen, um einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG