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» 02.06.2022

Mai 2022: Ausarbeitung der Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer, die im ersten Quartal 2022 ausgeschieden sind

Sehr geehrter Kunde, es wurden nunmehr die Bedingungen für die Gewährung der einmaligen Zahlung von 200 € gemäß dem Unterstützungsdekret (Decreto Aiuti) veröffentlicht.
Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die Arbeitnehmer in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 mindestens in einem Monat von der Befreiung vom 0,8 %igen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge profitiert haben, die für das Jahr 2022 für ein beitragspflichtiges Einkommen unter 2.692,00 € pro Monat vorgesehen ist. Diese Befreiung gilt ab der April-Gehaltsabrechnung, im Rahmen derer die Rückstände für das erste Quartal 2022 für die bestehenden Arbeitnehmer berechnet wurden.
Für Mitarbeiter, die in den ersten drei Monaten des Jahres aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wurde die Neuberechnung dagegen bisher nicht vorgenommen.
Angesichts der Regelung, die die Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung zu einer der Voraussetzungen für die Gewährung der Einmalzahlung macht, werden wir nun die Nachzahlungen für die im ersten Quartal 2022 ausgetretenen Arbeitnehmer mit den Maigehältern berechnen, um das Recht der ehemaligen Arbeitnehmer auf diese Begünstigung zu wahren. Der an die Arbeitnehmer zurückgezahlte Beitrag wird von den Arbeitgebern dann aus den für den Monat Mai an das INPS zu entrichtenden Beiträgen zurückgefordert.
Es obliegt dem Unternehmen, den sich aus der Neuberechnung ergebenden Nettobetrag an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zurückzuzahlen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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