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» 28.09.2022

Beitragsbefreiung für Mütter auf 50 % für das Jahr 2022 festgelegt

Sehr geehrter Kunde, mit Rundschreiben Nr. 102 vom 19. September 2022 gibt das NISF/INPS Erklärungen und Anweisungen für die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten
im Zusammenhang mit der versuchsweise für das Jahr 2022 eingeführten Befreiung in Höhe von 50 % der von erwerbstätigen Müttern im Privatsektor zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem obligatorischen Mutterschafts- oder Elternurlaub. Die Befreiung wird dabei ausschließlich für die von Müttern in der Privatwirtschaft zu entrichtenden Beiträge gewährt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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