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» 01.09.2022

Smart working Meldungen bis zum 01/11/2022 - Gewährung einer Übergangsfrist

Sehr geehrter Kunde,
das Arbeitsministerium hat eine Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Bestimmungen vorgesehen: die Mitteilung von Smart working Abkommen, sowie die Änderung oder Verlängerung bereits bestehender Vereinbarungen, die ab dem 1. September abgeschlossen werden, müssen bis zum 1. November 2022 gemäß den neuen Modalitäten mitgeteilt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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