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» 01.09.2022
Smart working Meldungen bis zum 01/11/2022 - Gewährung einer Übergangsfrist
Sehr geehrter Kunde,
das Arbeitsministerium hat eine Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Bestimmungen vorgesehen: die Mitteilung von Smart working Abkommen, sowie die Änderung oder Verlängerung bereits bestehender Vereinbarungen, die ab dem 1. September abgeschlossen werden, müssen bis zum 1. November 2022 gemäß den neuen Modalitäten mitgeteilt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG